Betreff: Cybersicherheitsstrategie 2021

19. Juni 2021

Update: Inzwischen ist ein offener Brief an die Bundesregierung publiziert worden, den u.a. der Chaos Computer Club, Digitalcourage e.V., Digitale Gesellschaft e.V., eco Verband der Internetwirtschaft, Reporter ohne Grenzen sowie Wikimedia Deutschland unterzeichnet haben (Bericht in der Süddeutschen Zeitung).

Die Gesellschaft für Informatik (GI) hat in dieser Woche eine Stellungnahme zum Entwurf für die »Cybersicherheitsstrategie 2021« (Stand: 10.06.2021) des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat veröffentlicht. Diese soll noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden. In ihrer Stellungnahme kritisiert die GI neben der überaus kurz bemessenen Frist zur Kommentierung vor allen Dingen Kapitel 8.3.9 des Strategiepapiers, das mit dem Titel »Sicherheit durch Verschlüsselung und Sicherheit trotz Verschlüsselung gewährleisten« überschrieben ist:

»Mit Verweis auf die aktuelle Forschung im Bereich IT-Sicherheit lehnen wir die Formulierung ›Sicherheit trotz Verschlüsselung‹ als irreführend ab. Wie im selben Dokument unter 8.1.9 bemerkt, stellt Verschlüsselung die ›Voraussetzung eines souveränen und selbstbestimmten Handelns‹ dar und sollte daher auch nicht zu Gunsten anderer rechtmäßiger Ziele untergraben werden.

Eine absichtliche oder gar gesetzlich vorgeschriebene Schwächung von Sicherheitstechnologien zugunsten einer staatlichen Eingriffsmöglichkeit ist erstens nicht kontrollierbar, d.h. es darf davon ausgegangen werden, dass derartige ›Hintertüren‹ auch zu nicht legitimen Zwecken (Industriespionage, Ausspähen von Berufsgeheimnisträgern) von Privatpersonen und ggf. sogar Regierungen ausgenutzt werden können.

Zweitens führt insbesondere die Schwächung von kryptographischen Verfahren, die Grundlage der Verschlüsselung sind, zu einem Verlust an Integrität, Zurechenbarkeit und Unabstreitbarkeit, was zu einem gravierenden Verlust an Vertrauen in die digitale Kommunikation generell führen wird und nicht vereinbar ist mit dem Ziel, bis 2022 staatliche Verwaltungsleistungen im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG) den Bürgerinnen und Bürgern sicher und zuverlässig anzubieten.

Drittens ist es ungeachtet einer etwaigen staatlich angeordneten Schwächung von Verschlüsselung technisch heute unkompliziert und sehr unauffällig möglich, zusätzlich starke Verschlüsselung einzusetzen oder gar auf sogenannte steganographische Verfahren auszuweichen, welche nicht nur den Inhalt einer geheimen Nachricht, sondern sogar deren Existenz verschleiern […]. Eine staatliche Regulierung von Verschlüsselung würde Anreize zur Weiterentwicklung solcher Schutztechniken bis hin zu deren Integration in Messenger-Apps und vergleichbare Kommunikationsmittel setzen


Kurz notiert: Luhmann@Risiko

3. Mai 2020

In einem Interview aus dem Jahr 1989 (im Video ab ca. Min. 35.44) äußerte sich Niklas Luhmann wie folgt zu (politischen) Entscheidungen in Risikosituationen:

»In welches Funktionssystem man immer schaut, die Probleme des Risikos nehmen eine andere Färbung an – aber letztlich geht alle darauf zurück, dass wir sehr viel mehr entscheiden, sehr viel mehr bewirken und damit eine sehr viel unsicherere Zukunft erzeugen können.

Ich stelle mir vor, dass in der momentanen Situation doch die Frage immer wieder auf die Politik zuläuft und dass wir den liberalen Verfassungsstaat ebenso wie den sozialen Wohlfahrtsstaat unter ganz neue politische Anforderungen stellen, wenn wir sagen: Ihr müsst zwischen notwendigen Risiken und Betroffenheiten balancieren und sozusagen das Risiko einer politischen Entscheidung übernehmen, dem einen weh zu tun oder dem anderen – aber nicht gleichsam das Volkswohl insgesamt anzuheben und allen etwas Gutes zu tun.

Das ist eine andere Situation als die Freiheitskonzepte des liberalen Verfassungsstaates, die davon immer ausgingen, dass man frei handeln könne ohne anderen zu schaden – diesen Fall gibt es nicht, die ganze Prämisse des liberalen Verfassungsstaates ist weg, das gibt es unter Risikoaspekten nicht: Immer schadet möglicherweise ein Verhalten anderen. Und auch der Wohlfahrtsstaat, in dem es einfach immer nur um die Verteilung von guten Dingen ging, ist irreal angesichts der Risikosituation. Das heißt nicht, dass diese Einrichtungen abgeschafft werden könnten, aber es kommen neue Probleme auf die Politik zu und es ist ein Test für Demokratie in gewisser Weise, ob wir das schaffen.«

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Corona-Krise und Soziologie (7)

27. April 2020

Jutta Allmendinger legt der Politik nahe, ihre Entscheidungen nicht nur auf virologische Expertise zu gründen, sondern auch sozialwissenschaftliche Bewertungen einzubeziehen (23.4.2020, hr_info). Jenseits bereits unmittelbar beobachtbarer Rückwirkungen (z.B. auf den Arbeitsmarkt; vgl. eine Studie der Hans Böckler Stiftung) steht die Soziologie dabei allerdings vor dem Problem, dass sich die gesellschaftlichen Folgen und Konsequenzen der Krise heute noch gar nicht absehen lassen, da diese erst das Resultat vielschichtiger interagierender politischer, sozialer bzw. ökonomischer Entwicklungsprozesse auf regionaler und globaler Ebene im Verbund mit weiteren nicht vorhersagbaren Dynamiken sein werden.

Dass die Zukunft grundsätzlich ungewiss bleibt und gegenwärtige Entscheidungen stets unter den Bedingungen dieser Ungewissheit getroffen werden (müssen), ist dabei ein gesellschaftswissenschaftlicher Gemeinplatz. Die gefühlte Intransparenz und Unplanbarkeit des Künftigen erreicht in der individuellen Lebensführung wie auch in der sozialwissenschaftlichen Beobachtung derzeit nichtsdestominder ein neues Plateau – und so bleiben soziologischen Kommentatorinnen und Kommentatoren letztlich einzig die Modi des Hoffens und der Befürchtens bzw. Aussagen des Vielleichts und des Ungefähren. Das zeigt sich auch in den hier dokumentierten Stimmen der Woche:

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Corona-Krise und Soziologie (5): Digitalisierung II

11. April 2020

Womöglich wird die Corona-Krise in der Retrospektive als ein beschleunigendes Trägerereignis für die digitale Transformation der Gesellschaft eingestuft werden, so wie es aus Sicht einiger Medienhistoriker die Reformation ab 1517 für den gutenbergschen Buchdruck bzw. die Printmedien war. Der Videochat etwa, an den seit vielen Jahrzehnten hohe (aber unerfüllte) Erwartungen geknüpft wurden, scheint nunmehr in der Mitte der Gesellschaft angekommen zu sein – und mit ihm Plattformen wie Zoom, die sich trotz aller Datenschutzbedenken auch an Hochschulen verbreiten.

Mit der intensivierten Digitalisierung der Lebenswelt gehen indes zahlreiche spürbare Ambivalenzen einher, die derzeit in Echtzeit reflektiert werden. Wie seit einigen Wochen üblich, werden an dieser Stelle einige sozialwissenschaftliche Stimmen aus dem öffentlichen Diskurs hierzu dokumentiert:

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Corona-Krise und Soziologie (4): Massenmedien

4. April 2020

Nachdem letzte Woche die Digitalisierung der Gesellschaft im Zeichen der Corona-Krise im Fokus stand, dokumentiert dieser Beitrag nun sozialwissenschaftliche Diagnosen und Einschätzungen zu der massenmedialen Berichterstattung im Kontext der Pandemie. Denn die zentrale Bedeutung journalistischer Massenmedien in der gesellschaftlichen Gegenwartsbeschreibung, die wiederum Grundlage kollektiv bindender Entscheidungen ist, trat in den letzten Wochen erneut pointiert hervor. Einige auffindbare soziologische bzw. medienwissenschaftliche Stimmen dazu:

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Splitter: »Algorithmic Governance«

6. Dezember 2019

Christian Katzenbach (HIIG Berlin) und Lena Ulbricht (WZB) haben einen handlichen und systematisierenden Artikel zu »Algorithmic Governance« verfasst, der sich kostenfrei abrufen lässt. Das Abstract:

Algorithmic governance as a key concept in controversies around the emerging digital society highlights the idea that digital technologies produce social ordering in a specific way. Starting with the origins of the concept, this paper portrays different perspectives and objects of inquiry where algorithmic governance has gained prominence ranging from the public sector to labour management and ordering digital communication. Recurrent controversies across all sectors such as datafication and surveillance, bias, agency and transparency indicate that the concept of algorithmic governance allows to bring objects of inquiry and research fields that had not been related before into a joint conversation. Short case studies on predictive policy and automated content moderation show that algorithmic governance is multiple, contingent and contested. It takes different forms in different contexts and jurisdictions, and it is shaped by interests, power, and resistance.


Splitter: »Das Phänomen Sharing Economy am Beispiel des Foodsektors«

26. Juli 2019

Im Juli 2019 ist das HBS Working Paper Forschungsförderung 145 mit dem Titel »Das Phänomen Sharing Economy am Beispiel des Foodsektors« von Jasmin Schreyer erschienen. Weitere Informationen