14. März 2026
Jürgen Habermas († 14. März 2026) war einer der profiliertesten deutschen Philosophen und Soziologen der Gegenwart – und hat sich bis zuletzt aus einer Langfristperspektive mit dem Strukturwandel der politischen Öffentlichkeit im Horizont neuer soziotechnischer Konfigurationen auseinandergesetzt, so etwa in dem Text »Überlegungen und Hypothesen zu einem erneuten Strukturwandel der politischen Öffentlichkeit« (2021, 480, 498; open access in englisch 2022) wie folgt:
»In Europa hatte sich die bürgerliche Öffentlichkeit in ihrer literarischen und ihrer politischen Form erst allmählich aus dem Schatten älterer Formationen – vor allem der religiösen Öffentlichkeit des Kirchenregiments sowie der repräsentativen Öffentlichkeit der in Kaisern, Königen und Fürsten persönlich verkörperten Herrschaft – lösen können, nachdem die sozialstrukturellen Voraussetzungen für eine funktionale Trennung von Staat und Gesellschaft, von öffentlicher und privater wirtschaftlicher Sphäre erfüllt waren. Aus der lebensweltlichen Perspektive der Beteiligten betrachtet, steht deshalb die Zivilgesellschaft politisch aktiver Bürger von Haus aus in diesem Spannungsfeld der privaten und der öffentlichen Sphäre. Wir werden sehen, dass die Digitalisierung der öffentlichen Kommunikation die Wahrnehmung dieser Grenze zwischen privatem und öffentlichem Lebensbereich verschwimmen lässt, obgleich sich die sozialstrukturellen Voraussetzungen für diese auch rechtssystematisch folgenreiche Unterscheidung nicht verändert haben. Aus der Sicht der halb privaten, halb öffentlichen Kom-
munikationsräume, in denen sich heute die Nutzer sozialer Medien bewegen, verschwindet der inklusive Charakter einer bis dahin von der Privatsphäre erkennbar getrennten Öffentlichkeit.
[…] In den Kommunikations- und Sozialwissenschaften ist es inzwischen üblich, von disrupted public spheres zu sprechen, die sich vom Raum der journalistisch institutionalisierten Öffentlichkeit entkoppelt haben. Aber für die wissenschaftlichen Beobachter wäre es falsch, daraus die Konsequenz zu ziehen, die Beschreibung dieser symptomatischen Erscheinungen von demokratietheoretischen Fragen überhaupt abzutrennen.Denn die Kommunikation in verselbständigten Halböffentlichkeiten ist ja selbst keineswegs entpolitisiert; und selbst wo das zutrifft, ist die prägende Kraft, die diese Kommunikation für die Weltsicht der Beteiligten hat, nicht unpolitisch. Ein demokratisches System nimmt im ganzen Schaden, wenn die Infrastruktur der Öffentlichkeit die Aufmerksamkeit der Bürger nicht mehr auf die relevanten und entscheidungsbedürftigen Themen lenken und die Ausbildung konkurrierender öffentlicher, und das heißt: qualitativ gefilterter Meinungen, nicht mehr gewährleisten kann.«
1. März 2026
Mitte März findet in Tokyo der Workshop »Digital Capitalism & Varieties of Science« statt, der von Stefan Böschen (Käte Hamburger Kolleg: Cultures of Research, RWTH Aachen) sowie Harald Kümmerle und Nicole Müller (German Institute for Japanese Studies, Tokyo) organisiert wird und Sozialforschende bzw. Praktiker:innen aus Japan, Deutschland sowie weiteren Ländern zusammenbringt:
»[…] By bringing together perspectives from STS, economics, and Japanese studies, along with insights from practice, the workshop seeks to open-up a productive dialogue on how emerging technologies, digital capitalism, and scientific cultures co-constitute one another—across regions, disciplines, and epistemic traditions. We hold that the case of Japan, the first non-Western country to become an advanced economy and fertile spawning ground for technoscientific imaginations and attributions, offers particularly valuable insights into these processes.«
Auf den Webseiten des Deutsches Instituts für Japanstudien (DIJ) lässt sich das Programm (12./13. März 2026) einsehen und ein Livestream des Workshops abrufen.
25. Februar 2026
Vorderhand plausible potenzielle Technikzukünfte können weitreichende Effekte auf die Gegenwart haben – das zeigt sich jüngst erneut am Beispiel eines Blog-Posts von Citrini Research. Der Post ist überschrieben mit »The 2028 global intelligence crisis« und entwirft eine nahe Zukunft, in der (generative) künstliche Intelligenz die meisten Arbeitsaufgaben der ›Mittelschicht‹ übernimmt, was in Massenentlassungen, einer disruptiv kollabierenden Konsumwirtschaft und gleichzeitig rekordverdächtigen Unternehmensgewinnen resultieren soll. Kurz: Wirtschaftsunternehmen investieren laut diesem Post 2028 nicht mehr in Angestellte, sondern in KI-Technik. Prompt gingen die Aktien von Softwareanbietern, Zahlungsdienstleistern und weiteren Service-Anbietern an den globalen Finanzmärkten auf Talfahrt.
Der Post ist allerdings explizit als »scenario, not a prediction« markiert. Er ist im Stil eines What-if-Reports aus dem Juni 2028 verfasst, verarbeitet nahezu alle derzeit flottierenden KI-Narrative und bietet insofern einen umfassenden Überblick über gängige Zuschreibungen an intelligente Technologie. Er kommt zu folgendem dystopischen Resümee:
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31. Januar 2026
In den Media Perspektiven 1/2026 ist ein handlicher Überblicksartikel zu aktuellen Veränderungen in der Medienregulierung durch die Europäische Union (EU) erschienen, welcher den »Digital Services Act« (DSA) und den »Digital Markets Act« (DMA) in übergreifende Entwicklungslinien einordnet:
»[…] Damit wird die EU zum Akteur genuiner Mediengesetzgebung und die Europäische Kommission (gegebenenfalls in Kollaboration mit anderen Einrichtungen) zu einem zentralen Medienregulierer im
europäischen Binnenmarkt für Mediendienste. Anders ausgedrückt: Es findet die Europäisierung von Mediengesetzgebung in der EU statt. […] Die in diesem Text beschriebenen Regelwerke und Prozesse [u.a. DSA und DMA] müssen als miteinander kommunizierende Röhren verstanden werden. Einzeln und in ihrer Verschränkung ermöglichen sie es der EU, maßgeblich der Europäischen Kommission, eine Position als europäischer Mediengesetzgeber und -regulierer aufzubauen und entsprechende Kapazitäten wirksam einzusetzen. Das führt zur Einschränkung mitgliedstaatlicher Handlungsfreiheiten und -möglichkeiten und insofern zum hier konstatierten Paradigmenwechsel in der EU-Medien-
gesetzgebung bzw. -regulierung. Er sollte als strategische Rejustierung des Handelns der EU ernst genommen werden. Das Europäische Parlament unterstützt diesen Ansatz. Der Rat, also die Mitgliedstaaten, stellen sich ihm in ihrer ganz überwiegenden Mehrheit nicht (jedenfalls nicht wirksam) entgegen. Sie haben ihn als Mitgesetzgeber im Ministerrat vielmehr mitgestaltet. Die hier skizzierte Entwicklung dürfte in den nächsten Jahren weitere Dynamik entfalten.«